Mit Übertragung der Verantwortung
für den SPNV an die Bundesländer und
den allgemeinen ÖPNV an die Landkreise und kreisfreie Städte
werden von den Aufgabenträgern SPNV/ÖPNV die zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben. Die Anforderungen an die Inhalte der Ausschreibungsunterlagen sind vergleichsweise hoch, weil Wettbewerber hieraus Kalkulationsgrundlagen
hinsichtlich der Anforderungen an den Betrieb der ausgeschriebenen Linie(n),
an die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und
im Hinblick auf die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen (als wesentlicher Bestandteil eines Netto-Vertrages bzw. »Netto-Anreizvertrages«)
ableiten können müssen. Intraplan hat in den vergangenen Jahren Ausschreibungsunterlagen für ganze Bundesländer, für Teilräume oder einzelne Linien erstellt.
Insbesondere die Ermittlung der zu erwartenden anteiligen Fahrgeldeinnahmen in Verkehrsverbünden unter besonderer Berücksichtigung individueller Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV) stellt an den Gutachter erhebliche Anforderungen, weil diese Zahlen in hohem Maße belastbar sein müssen.