Die Ausgangssituation
Allein der Nahverkehrsnutzen reicht nicht immer aus, um die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Investition in Schieneninfrastruktur nachzuweisen
Für den Ausbau der Strecke Hamburg – Bad Oldesloe für den S-Bahn-Betrieb lässt sich auch bei minimalem Umfang der zusätzlichen Infrastruktur kein ausreichender Nutzen für eine Bezuschussung nach GFVG nachweisen. Von dem Ausbauvorhaben profitieren neben dem Nahverkehr aber auch der Personenfernverkehr und der Güterverkehr (u.a. Fehmarnbeltquerung), so dass sich ein Einbezug dieser Effekte in den Nachweis der Vorteilhaftigkeit anbot.
Der Nachweis der Förderfähigkeit von Schieneninfrastruktur wird mehr und mehr herausfordernd.
Der konkrete Auftrag
Entwickeln einer Methodik zur überschneidungsfreien Ermittlung der Nutzen im Nahverkehr einerseits und Schienenpersonenfernverkehr / Güterverkehr andererseits
Es ist von den Projektpartnern BMDV und den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg vereinbart worden, das Neubauvorhaben S4 Hamburg – Bad Oldesloe anteilig aus GVFG-Mitteln und Mitteln nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zu finanzieren. Diese Vorgehensweise erfordert eine überschneidungsfreie Ermittlung der Nutzen in der BSWAG-Welt und der GVFG-Welt, um den jeweiligen Förderregularien zu entsprechen.
Unsere Lösung
Mischnutzungen der Infrastruktur erfordern eine Mischfinanzierung der Infrastruktur
Der von uns entwickelte methodische Ansatz hierzu besteht darin, zunächst eine Nutzenermittlung im Knoten Hamburg ohne S4 Hamburg – Bad Oldesloe vorzunehmen (BSWAG-Welt). Anschließend wird dieser Planfall des Knoten Hamburg als Ohnefall in der Standardisierten Bewertung verwendet. Der Mitfall der Standardisierten Bewertung bewertet dann wieder allein die S4 Hamburg – Bad Oldesloe (GVFG-Welt). So wurde ermittelt, welche Investitionssumme sich nach den Regularien des Standardisierten Bewertungsverfahrens durch die im ÖPNV erzielbaren Nutzen wirtschaftlich rechtfertigen ließe. Die verbleibende Investition wird über BSWAG-Mittel finanziert.
Nutzen der Resultate
Mischfinanzierungen von Schieneninfrastrukturprojekten nach deutschem Förderrecht möglich
Im Anwendungsfall S4 konnte erstmals eine Mischfinanzierung eines SPNV-Schienenprojekts mit GVFG- und BSWAG-Mitteln vereinbart werden. Dieser Gedanke wurde in der Neufassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgegriffen und dahingehend weiterentwickelt, dass Investitionen in Nahverkehrsvorhaben, die Bestandteil des Ausbauumfangs von Großknotenprojekten oder Maßnahmen für den Deutschlandtakt sind, bei positiver Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans GVFG-förderfähig sind.
Projektdaten und Ansprechpartner
Titel
Standardisierte Bewertung S4 Hamburg – Bad Oldesloe
Auftraggeber
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Bearbeitungszeitraum
Dezember 2013–Januar 2021